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Aufzugswärter & Inaugenscheinnahme

Sicherheit und Betreuung für Ihre Aufzüge

Sie suchen einen Aufzugswärter oder eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen?
Continus Sicherheitsdienst stellt Ihnen qualifizierte beauftragte Personen, die alle Anforderungen der TRBS 3121 und TRBS 2181 erfüllen. 

  • Erfahrener Dienstleister
  • 24-Stunden Erreichbarkeit
  • Sicherheitsmaßnahmen für Aufzüge

Aufzugswärter & Inaugenscheinnahme

Sie suchen einen Aufzugswärter oder eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen? Continus Sicherheitsdienst stellt Ihnen qualifizierte beauftragte Personen, die alle Anforderungen der TRBS 3121 und TRBS 2181 erfüllen. 

Was ist ein Aufzugswärter bzw. eine beauftragte Person?

Ein Aufzugswärter (auch beauftragte Person für Aufzugsanlagen) ist eine geschulte Person, die vom Betreiber einer Aufzugsanlage benannt wird, um den sicheren Betrieb zu überwachen.

Die Aufgabe dieser beauftragten Person ist es, den Zustand der Anlage regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen ordnungsgemäß arbeiten.

Dazu gehören insbesondere:

  • die regelmäßige Inaugenscheinnahme am Aufzug
  • die Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen und Notrufsystemen
  • die Organisation der Aufzugsbefreiung
  • sowie die Einleitung der Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen im Notfall

Damit bildet der Aufzugswärter die zentrale Schnittstelle zwischen Betreiber, Wartungsunternehmen und Nutzern.

Schwarz-weiß Close-up eines dunkelgrauen Shirts von Continus Sicherheitsdienst mit klar sichtbarem Logo, minimalistisches Corporate Design.
Mitarbeiter von Continus Sicherheitsdienst in dunkelgrauer Kleidung mit sichtbar gesticktem Logo führt Eingangskontrolle vor einer Drehtür durch, professioneller Sicherheitsdienst im Einsatz.

Ist ein Aufzugswärter Pflicht?

Viele Betreiber fragen sich, wann ein Aufzugswärter Pflicht ist.
Gemäß TRBS 3121 muss der Betreiber einer Aufzugsanlage eine beauftragte Person benennen, die regelmäßige Kontrollen durchführt und im Notfall Maßnahmen einleitet.

Das bedeutet, ein Aufzugswärter ist erforderlich, wenn Sie Betreiber einer Personen- oder Lastenaufzugsanlage sind – insbesondere in:

  • öffentlichen Gebäuden
  • Hotels und Beherbergungsbetrieben
  • Krankenhäusern
  • Unternehmen
  • Mehrfamilienhäusern

Aufzugswärter Pflicht in der Praxis – wann wird er benötigt?

Die Frage wann man einen Aufzugswärter braucht hängt nicht vom Aufzugstyp allein ab, sondern von der Betreiberverantwortung.

Ein Aufzugswärter ist besonders relevant bei:

  • stark frequentierten Aufzugsanlagen
  • öffentlichen Gebäuden
  • gewerblichen Immobilien
  • Wohnanlagen mit mehreren Parteien
  • Anlagen mit erhöhtem Risiko oder vielen Nutzern

TRBS 3121 und TRBS 2181 – rechtliche Grundlagen für den Aufzugswärter

THEMA TRBS 3121 – BETRIEB VON AUFZUGSANLAGEN TRBS 2181 – PERSONENBEFREIUNG AUS AUFZUGSANLAGEN
Bedeutung Regelt den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Betreiberpflichten Regelt das Verhalten und die Maßnahmen bei eingeschlossenen Personen im Aufzug
Inhalte / Anforderungen für den Aufzugswärter
  • Benennung einer beauftragten Person (Aufzugswärter)
  • Regelmäßige Inaugenscheinnahme
  • Sicht- und Funktionskontrollen
  • Dokumentation von Mängeln
  • Sicherstellung des sicheren Betriebs
  • Organisation der Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen
  • Einleitung des Notruf- und Rettungsprozesses
  • Koordination mit Wartungsdienst oder Rettungskräften
  • Sicheres Vorgehen im Notfall
  • Dokumentation von Vorfällen
Bedeutung
TRBS 3121
Regelt den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Betreiberpflichten
TRBS 2181
Regelt das Verhalten und die Maßnahmen bei eingeschlossenen Personen im Aufzug
Inhalte / Anforderungen für den Aufzugswärter
TRBS 3121
  • Benennung einer beauftragten Person (Aufzugswärter)
  • Regelmäßige Inaugenscheinnahme
  • Sicht- und Funktionskontrollen
  • Dokumentation von Mängeln
  • Sicherstellung des sicheren Betriebs
TRBS 2181
  • Organisation der Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen
  • Einleitung des Notruf- und Rettungsprozesses
  • Koordination mit Wartungsdienst oder Rettungskräften
  • Sicheres Vorgehen im Notfall
  • Dokumentation von Vorfällen

Vorteile eines professionellen Aufzugswärters für Ihre Anlage

Ein professioneller Service durch eine beauftragte Person für Aufzugsanlagen bietet klare Vorteile:

  • Rechtssicherheit durch TRBS 3121-konforme Betreuung
  • Reduzierung von Haftungsrisiken und Stillständen
  • Schnelle Organisation der Personenbefreiung im Notfall
  • Erhöhte Betriebssicherheit durch regelmäßige Kontrollen
  • Dokumentierte Inaugenscheinnahme und transparente Prozesse
  • Individuelle Betreuung je nach Aufzugstyp und Nutzung

Die wichtigsten Aufzugswärter Aufgaben

Ein Aufzugswärter übernimmt vielfältige sicherheitsrelevante Aufgaben, die in den Vorschriften TRBS 3121 und TRBS 2181 geregelt sind.
Sie stellen sicher, dass Aufzugsanlagen jederzeit sicher, rechtskonform und zuverlässig betrieben werden.

INAUGENSCHEINNAHME AUFZUG – KONTROLLE MIT SYSTEM

Die regelmäßige Inaugenscheinnahme des Aufzugs ist eine der zentralen Aufgaben des Aufzugswärters. Dabei handelt es sich um eine strukturierte Sicht- und Funktionskontrolle, häufig dokumentiert über eine Checkliste für die Inaugenscheinnahme des Aufzugs.

Zu den Prüfpunkten gehören:

  • Überprüfung der Fahrkorbtüren, Kabine und Beleuchtung
  • Kontrolle des Notrufsystems auf Funktionsfähigkeit
  • Sichtprüfung auf Beschädigungen, Verschmutzungen oder Hindernisse
  • Test von Haltestellen, Fahrkorbbewegung und Bedienelementen
  • Dokumentation der Ergebnisse in einer Checkliste

TRBS 3121 – BETRIEB VON AUFZUGSANLAGEN

Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 3121 beschreibt die Pflichten des Betreibers und die Aufgaben der beauftragten Person (Aufzugswärter).
Sie legt fest, dass jede Aufzugsanlage regelmäßig kontrolliert und instand gehalten werden muss, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Dazu gehören unter anderem:

  • regelmäßige Inaugenscheinnahme auf erkennbare Mängel
  • Kontrolle von Sicherheitseinrichtungen und Notrufsystemen
  • Dokumentation aller Prüfungen
  • Organisation von Wartung und Instandhaltung

Durch die Umsetzung der TRBS 3121 erfüllen Betreiber ihre gesetzlichen Pflichten und minimieren Haftungsrisiken.

TRBS 2181 – PERSONENBEFREIUNG aus Aufzugsanlagen

Die TRBS 3121 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) definiert die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen sowie die Aufgaben der beauftragten Person für Aufzugsanlagen.

Wesentliche Anforderungen sind:

  • Einleitung der Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen
  • Sicherung der Aufzugsanlage
  • Koordination mit Notdienst oder Rettungskräften
  • strukturierter Ablauf der Aufzugsbefreiung
  • Dokumentation des Notfalls

KOMMUNIKATION MIT WARTUNGSFIRMEN UND KOORDINATION

Der Aufzugswärter übernimmt die Schnittstellenfunktion zwischen:

  • Betreiber der Anlage
  • Wartungsunternehmen
  • ggf. Behörden oder Fachstellen

Er meldet Störungen, koordiniert Wartungsarbeiten und sorgt für eine saubere Abstimmung aller Beteiligten.

UNTERWEISUNG UND SCHULUNG DER NUTZER

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist die Unterweisung der Nutzer.

Dabei werden insbesondere folgende Punkte vermittelt:

  • richtige Nutzung der Aufzugsanlage
  • Verhalten bei Störungen
  • Ablauf der Notrufauslösung
  • Verhalten bei eingeschlossenen Personen

Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen – Ablauf im Notfall

Die Personenbefreiung aus Aufzugsanlagen ist ein kritischer Sicherheitsprozess. Der Aufzugswärter sorgt dafür, dass dieser Ablauf strukturiert und sicher durchgeführt wird.

Im Notfall läuft dieser typischerweise so ab:

  1. Notruf wird ausgelöst
  2. Kontaktaufnahme mit Notdienst / Wartungsfirma
  3. Absicherung der Aufzugsanlage
  4. Einleitung der technischen oder manuellen Befreiung
  5. Übergabe der befreiten Personen
  6. Dokumentation des Vorfalls
Ein Sicherheitsmitarbeiter von Continus Sicherheitsdienst geht mit einem Funkgerät in der Hand Streife durch den Flur eines überwachten Wohngebäudes.
Zwei Sicherheitsdienst-Mitarbeiter im Foyer, einer schreibt auf einem Klemmbrett, der andere sichert den Eingangsbereich

Risiken ohne Aufzugswärter

Wenn keine beauftragte Person benannt ist, entstehen für Betreiber erhebliche Risiken:

  • Verstoß gegen Betreiberpflichten nach TRBS 3121
  • erhöhte Haftungsrisiken bei Unfällen
  • längere Reaktionszeiten bei Störungen
  • fehlende oder unvollständige Dokumentation
  • mögliche Versicherungsprobleme im Schadensfall

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Häufig gestellte Fragen

Weitere Informationen zum Thema Aufzugswärter & Sicherheit in Aufzugsanlagen

Was bedeutet Aufzugswärter und beauftragte Person?

Wann ist ein Aufzugswärter Pflicht?

Was regelt die TRBS 3121?

Was ist die TRBS 2181?

Wie oft müssen die Kontrollen durch einen Aufzugswärter erfolgen?

Welche Aufgaben hat ein Aufzugswärter?

Was ist eine Inaugenscheinnahme bei einem Aufzug?

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Zusätzlich zu unseren Leistungen bieten wir auch Schutz wenn er dringend nötig ist. In Lebenslagen in denen er viel zu selten angefragt wird. Für Situationen in denen Sie Schutz benötigen aber sich vielleicht nicht trauen einen Sicherheitsdienst zu beauftragen. Haben Sie keine Bedenken! Fragen Sie unverbindlich bei uns an.
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Schutz bei Erbschaftsstreitigkeiten

Bewachung sensibler Dokumente

Schutz bei Beerdigungen

Überwachung von Handwerkern bei Baumaßnahmen

Unterstützung bei Stalking Fällen

Ärger mit den Nachbarn

Schutz vor dem/der Ex

Lärmprotokoll

Personenschutz

Umzug von Schließfächern mit Wertgegenständen

Mediation bei Streitigkeiten zwischen Chef und ehemaligen Arbeitnehmern

Streit zwischen Vermieter und Mieter
Schutz bei Umzug

Überwachung von Reinigungspersonal

Das sagen Kunden über Continus Sicherheit

"Tadellos und engagiert"
"Für unsere Tanzveranstaltung für ca. 600 Personen in Ipsheim, haben wir 6 Leute (4 Männer und 2 Frauen) von Bulldog Security engagiert.
Der Einsatz aller Personen war tadellos und engagiert. Die übertragenen Aufgaben wurden optimal erfüllt. Besonders zu erwähnen ist der Einsatz von Stefan und Manuela, die uns als Veranstalter mit ihrer freundlichen sowie professionellen Art tatkräftig unterstützt und uns somit viel Stress erspart haben. Wir, die Veranstalter, freuen uns schon auf die nächste Veranstaltung mit der Unterstützung von Bulldog Security."

"Absolut begeistert"
"Wir haben mit Bulldog PersonalService & Solutions GmbH bei unserem 5-jährigen Jubiläum zusammen gearbeitet und wir sind absolut begeistert. Super leichte Abstimmung, Zusammenarbeit und Umsetzung. Jeder Zeit wieder. Vielen Dank!"

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Unsere Zertifizierungen

ISO 9001 Zertifizierungsbadge des Continus Sicherheitsdienstes aus Würzburg auf weißem Hintergrund, symbolisiert geprüfte Qualitätsmanagement-Standards.
DIN 77200-1 Zertifizierungsbadge des Continus Sicherheitsdienstes aus Würzburg auf weißem Hintergrund, symbolisiert geprüfte Sicherheitsstandards.

Unser Hauptstandort in Würzburg ist in folgenden Geltungsbereichen zertifiziert:
Stationäre Sicherheitsdienstleistungen: Kontroll-, Empfangs- und Alarmdienst Veranstaltungssicherungsdienst

Mitgliedschaften

Logo des Bundesverbands mittelständischer Sicherheitsunternehmen e.V. (BVMS) mit Schriftzug und Symbolik auf neutralem Hintergrund, repräsentiert den deutschen Berufsverband mittelständischer Sicherheitsdienstleister.

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